Hausregeln


Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen, um Missverständnisse zu vermeiden und eine angenehme und sichere Erholung zu gewährleisten.

Bei der Reservierung erklärt sich jeder Gast, dass er die Hausregeln gelesen hat und den Bedingungen zustimmt.

§1
Appartements werde tageweise vermietet.

§2
Check In ab 16:00 Uhr und Check Out bis 11:00 Uhr.

§3
Um die Ruhe unsere Gäste zu wahren gilt eine allgemeine Nachtruhe ab 22:00 Uhr.

§4
Es dürfen keine externen Personen, ohne eine Einwilligung, in den Räumlichkeiten der Villa anwesend sein. Erhält der Gast eine solche Einwilligung, ist der Aufenthalt fremder Personen nur bis 21:00 Uhr möglich.

§5
Um die Reservierung zu bestätigen, zahlen Sie bitte 30% des Wertes Ihres Aufenthaltes auf unser Konto und Benachrichtigen Sie uns per Nachricht, über die erfolgte Anzahlung. Auf die Zahlung folgt eine Reservierung des Aufenthalts, die fehlende Zahlung wird als Rücktritt verstanden. Nach Erhalt der Zahlung senden wir Ihnen die Informationen zur Buchungsbestätigung zu. Die gezahlte Anzahlung (30% der Aufenthaltssumme) ist vom Umtausch ausgeschlossen und verfällt, wenn die Gäste nicht am vereinbarten Termin erscheinen. Ihre Anzahlung verfällt nur dann nicht, wenn Sie mindestens 30 Tage von dem gewünschten Zeitraum absagen (die Gültigkeit der Anzahlung beläuft sich auf 1 Jahr).

§6
Bei der Reservierung erklärt der Gast, dass er die Hausregeln gelesen hat und den Bedingungen zustimmt.

§7
Bei Wunsch auf Verlängerung Ihres Aufenthalts kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich. Sofern keine frühzeitigen Reservationen vorliegen, sind wir bemüht Ihren Wunsch auf Verlängerung zu realisieren.

§8
Die Gebühr für den Aufenthalt wird spätestens am Anreisetag für eine bestimmte Anzahl von Übernachtungen im Voraus in Rechnung gestellt. Im Falle eines Rücktritts vom Aufenthalt während des Aufenthalts erstatten wir das nicht genutzte Appartement / Nacht nicht zurück.

§9
Die zur Kontaktaufnahme mit dem Gast verantwortliche Person ist verpflichtet, bei der Anreise, den bereits überwiesenen Betrag (Anzahlung) von der Gesamtsumme abzuziehen und Ihnen die offene Summe in Rechnung zu stellen. Um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen, speichern Sie bitte eine Kopie Ihrer Zahlung und zeigen Sie diese bei der Anreise.

§10
Bei der Schlüsselübergabe erhalten Sie alle nötigen Informationen zum Objekt sowie Anweisungen zur Verwendung ausgewählter elektrischer Geräte, die zu den Appartement gehören.

§11
Das Versäumnis, Kommentare und Einwände bezüglich des technischen Zustands zum Zeitpunkt des Betretens des Appartements vorzulegen, ist gleichbedeutend mit der Tatsache, dass das Appartement in einem Zustand vorgefunden wurde, in dem der Gast keine Kommentare und Einwände hat.

§12
Dem Servicepersonal ist nicht gestattet, ohne die Erlaubnis des Gastes, die gebuchten Appartements zu betreten. Das Recht, die gebuchten Räumlichkeiten zu betreten, bleibt nur bestehen, wenn Sie Sicherheitsrisiken für die Gäste feststellen, die Reinigung oder die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Apartments.

§13
Hunde sind im Haus gern gesehen, dafür steht auch ein gesondertes Appartement zu Verfügung. Bei Sach- und Personenschäden haften ausschließlich Sie für Ihre Haustiere. Es wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 100 zl berechnet. Hunde müssen an der Leine gehalten werden.

§14
Die Reinigung und der Handtuchwechsel in den Apartments erfolgen während des Aufenthalts der Gäste alle drei Tage.

§15
Gegenstände, die der Gast im Objekt vergessen hat, werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse zurückgesandt.
Wenn der Gast keine Adresse angibt, an die die Artikel zurückgeschickt werden sollen oder wenn der Gast diese nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Abreise, persönlich abholt. Wird das Personal die Gegenstände gemäß den Bestimmungen über verlorene oder gefundene Artikel behandeln.

§ 16
Verwenden Sie aufgrund der Brandschutzanforderungen in den Wohnungen keine Geräte, die mit Strom oder Gas betrieben werden. Geräte die eine Brandgefahr darstellen können sind zum Beispiel: elektrische Heizgeräte, Heizgeräte, Gasbrenner. Es ist verboten, brennbare Materialien, Sprengstoffe und Materialien mit unangenehmem Geruch in die Apartments zu bringen.

§17
Bitte überprüfen Sie jedes Mal, wenn Sie das Apartment verlassen, ob es geschlossen ist.

§18
Schließen Sie beim Betreten oder Verlassen der Villa die Haupteingangstür. Das Aufbewahren persönlicher Gegenstände in öffentlichen Bereichen wie dem Flur oder einem Speisesaal ist nur auf eigene Gefahr.

§19
Das Herausbringen von Gegenständen aus den Wohnungen (z. B. Handtücher, Kissen, Geräte, Teller usw.) ist absolut verboten.

§20
Bitte gehen Sie nicht vorsichtig mit der Ausstattung des Appartements um. Schalten Sie unnötige Beleuchtung aus und stellen Sie das Wasser ab, wenn Sie das Appartement verlassen.

§21
Die Villa ist strikt rauchfrei. Das Rauchen wird in den Appartements nicht gestattet und mich einer Strafe von 1000 PLN berechnet, falls Sie diese Vorschrift ignorieren.

§22
Ein Gast, der das Eigentum der Villa Greifenberg vorsätzlich oder versehentlich zerstört, ist zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet. Das gebuchte Appartement sollte wie am Anreisetag laut Einreiseprotokoll belassen werden.

§23
Bei Verstößen gegen die Hausregeln des Hauses Villa Greifenberg, werden die Gäste ausgecheckt und müssen das Gebäude sofort verlassen. Dies gilt insbesondere in Fälle, in denen die Nachtruhe gestört wird und jedes andere Verhalten, das die friedliche Ruhe anderer Gäste verhindert. Eine vorzeitige Abreise eines Gastes aufgrund eines Verstoßes gegen die Hausregeln berechtigt ihn nicht, die Summe für die bereits bezahlten Tage zu erstatten.

§24
Nach Absprache besteht die Möglichkeit ein Frühstück für 10,00 € pro Person pro Tag dazu gebucht werden. Das Frühstück wird in der Zeit von 09:00 bis 10:o0 Uhr im Wintergarten serviert

§25
Den Gästen steht kostenfrei ein Parkplatz zur Verfügung. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs, das dem Gast gehört.

§26
In der Villa Greifenberg übernehmen Eltern oder Erziehungsberechtigte die volle Verantwortung für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern sind in der Einrichtung und in der Villa Greifenberg für die Sicherheit der Kinder verantwortlich.